Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Mit dem Vertragsabschluß bzw. der Bestellung des gewünschten Artikels werden die im weiteren aufgeführten Bedingungen als verbindlich anerkannt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Abnahme der von der Firma Janich & Klass Computertechnik GmbH gelieferten Ware verzichtet der Auftraggeber auf etwaige von ihm genannte Geschäftsbedingungen und akzeptiert die nachstehenden Bedingungen.

2. Wird eine Lieferung wegen nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, infolge von Betriebsstörungen, die nicht auf einem groben Verschulden unsererseits beruhen, oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen unmöglich oder kann sie nicht rechtzeitig oder im vereinbarten Ausmaß erfolgen, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug oder wird eine Leistung durch von uns zu vertretende Gründe unmöglich, so kann der Auftraggeber durch Setzen einer Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware uns bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versendungsmöglichkeit der Ware dem Auftraggeber angezeigt worden ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich außerdem um den Zeitraum, währenddessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag im Verzug ist. Unbeschadet bleiben unsere darüber hinausgehenden Rechte im Hinblick auf den Verzug des Auftraggebers.

3. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Lager verläßt. Die Ware wird von uns gegen alle mit dem Versand zusammenhängenden Risiken versichert.
Die Verpackungs- Versand- und Versicherungs- kosten werden von uns dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4. Die Zahlung der Rechnung hat nach unserer Wahl per Nachnahme oder mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum oder rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eintreffend zu erfolgen.
Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Bei Lieferung ins Ausland hat die Zahlung in EUR zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug stellen wir dem Auftraggeber Verzugszinsen von 1% je angefangenem Monat in Rechnung.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Wechselkosten und Diskontspesen trägt der Auftraggeber.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung gegenüber dem Auftraggeber verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.
Gerät der Auftraggeber uns gegenüber in Verzug oder werden Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Auftraggebers schließen lassen, so sind wir berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nach Abschluß des Vertrages nur noch gegen Nachnahme auszuliefern oder eine Vorauszahlung zu verlangen.

5. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Auftraggeber sämtliche auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat.
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im normalen Geschäftsverkehr gestattet. Der Abnehmer ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Er tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe und mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an uns ab.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem ver mischten Bestand oder neuen Gegenstand ab

und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Auftraggeber ist im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet, uns auf Anforderung Name und Adresse der Erwerber der Eigentumsware bekannt zu geben und diese Abtretung den Erwerbern der Ware anzuzeigen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzugs ebenfalls berechtigt, gelieferte Ware zurückzufordern, wobei der Auftraggeber die Kosten des Rücktransports zu zahlen hat. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Auftraggebers an den unter Eigentumsvorbehalt von uns gelieferten Waren betreffen, hat der Auftraggeber uns sofort zu unterrichten.

6. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu überprüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach dem Eintreffen am Bestimmungsort etwaige Mängel schriftlich bei uns angezeigt hat. Bei begründeten Mängeln leisten wir in der Weise Gewähr, daß wir die fehlerhaften Teile durch neue ersetzen oder sie auf unsere Kosten nachbessern. Schlägt die Nachbesserung oder der Austausch fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Der Auftraggeber ist bei begründeten Mängeln nur insoweit berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, als dies der Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten entspricht.
Die dem Auftraggeber zustehenden Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach Lieferdatum. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt ebenso, wenn der Auftraggeber uns nicht einen offensichtlichen oder offensichtlich gewordenen Mangel unverzüglich anzeigt, oder wenn er selbst Eingriffe in den Liefergegenstand vornimmt. Unsere Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen.

Dies gilt auch dann, wenn wir dem Auftraggeber irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt haben.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal. Bei Lieferungen ins Ausland gilt das deutsche Recht. Basis jeder Leistung ist die jeweils gültige Preisliste.

8. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Geräte, Zubehöre, Materialien und Software und insoweit Abweichungen von unseren Angeboten und Prospekten behalten wir uns vor.


9. Die Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Die Lieferung von Software erfolgt nur zur alleinigen Nutzung durch den Auftraggeber. Sie darf jeweils nur auf einem Computersystem genutzt werden. Dritten darf die Software nicht zugänglich gemacht werden. Eingriffe und Änderungen sind nur mit Genehmigung durch die Janich & Klass Computertechnik GmbH zulässig.
Eine Haftung der Firma Janich & Klass Computertechnik GmbH für Schäden und Verlust, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr für das fehlerfreie Funktionieren der Software oder der Genauigkeit der Daten.
Es wird auch keine Gewährleistung dafür übernommen, daß das Programm den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.

10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berühren die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 26 setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß Ihre Daten EDV-mäßig gespeichert werden.

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